Seitenpfad:

Heimatpreis

Abbildung zeigt die Vergabe des Heimatpreis 2019
© Staatsarchiv Bremen, Joachim Koetzle

Bewerbungen für den Preis 2025 sind bis zum 31. Oktober 2024 bei der Wittheit zu Bremen e.V. im Haus der Wissenschaft einzureichen.

Bremer Preis für Heimatforschung

Gestiftet ursprünglich vom Senat der Freien Hansestadt anlässlich des 90jährigen Bestehens des Naturwissenschaftlichen Vereins 1954 als “Senatspreis für naturwissenschaftliche Heimatforschung”, wurde dieser Preis in den ersten Jahrzehnten mit großem Erfolg vergeben. In den 70er Jahren ist dann mangels qualifizierter Bewerber das Feld auf alle Bereiche der Heimatforschung erweitert worden, wobei die Laienforschung, also die Arbeit außerhalb des eigentlichen Berufsfeldes, Ziel der Förderung sein sollte. Auch in dieser Form wurde der Preis viele Jahre hinweg erfolgreich vergeben. Die Veränderung der Bremer Wissenschaftslandschaft führte aber zusammen mit anderen gesellschaftlichen Prozessen dazu, dass wiederum die Bewerbungen aus dem eingeschränkten Kreis der Laienforschung ausblieben, so dass schließlich die Preisgelder beim Senator für Wissenschaft und Kunst 1996 nicht mehr zur Verfügung standen.

Die wissenschaftliche Beschäftigung mit allen Aspekten der Region stellt eine unbestreitbare Notwendigkeit dar. Der Begriff Heimat hat trotz vielfachen Missbrauchs einen guten Klang behalten. Aus diesen Gründen hat sich der Naturwissenschaftliche Verein mit den Gesellschaften und Vereinen der Historiker, Vorgeschichtler, Geographen und Volkskundler in Bremen darauf verständigt, den “Bremer Preis für Heimatforschung” in eigener Regie gemeinsam wieder zu vergeben. Es soll weiter die Laienforschung besonders gefördert werden, doch sollen auch Examens-, Diplom- und Magisterarbeiten berücksichtigt werden, um im Bereich der Hochschulen die Themen der Heimatforschung zu stärken.

Es wird jährlich ein Preis von 2.400 Euro an eine hervorragende Arbeit aus dem Bereich der naturwissenschaftlichen, kulturwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Heimatforschung vergeben. Ausdrücklich erwünscht sind Schülerarbeiten, die in den vergangenen Jahren mit einem Anerkennungspreis in Höhe von 300 Euro ausgezeichnet wurden. Die Trägervereine sehen diese Auszeichnung als Ermutigung und Bestärkung des wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Auswahl unter den eingereichten Arbeiten nimmt ein von den stiftenden Vereinen besetzter Ausschuss wahr, der gegebenenfalls weitere Fachgutachter hinzuziehen kann. Die Preisvergabe wird im Rahmen einer Veranstaltung der Wittheit erfolgen.

Die Träger-Gesellschaften und -Vereine:

Bremer Gesellschaft für Vorgeschichte e.V.
Die MAUS / Gesellschaft für Familienforschung e.V.
Freundeskreis der Antike e.V.
Historische Gesellschaft in Bremen e.V.
Männer vom Morgenstern/Heimatbund an Elb- und Wesermündung
Naturwissenschaftlicher Verein zu Bremen von 1864
Verein für Niedersächsisches Volkstum e.V.
Vereinigung für Bremische Kirchengeschichte e.V.
Wittheit zu Bremen – Wissenschaftliche Gesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e.V.

 
 

Richtlinien für die Vergabe

  1. Um die Bedeutung der Heimatforschung und die persönliche Beschäftigung damit zu fördern, setzen die unterzeichnenden Vereine einen Preis von 2.400 Euro aus, jährlich zu vergeben zur Auszeichnung einer hervorragenden Arbeit, die wesentlich zur naturwissenschaftlichen, kulturwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Erforschung des nordwestdeutschen Raumes beiträgt.
  2. Der Preis soll vorrangig an Bewerberinnen oder Bewerber vergeben werden, die nicht Fachwissenschaftler sind und sich hauptamtlich ihrem Forschungsgegenstand widmen. Doch können zur Förderung der Nachwuchsarbeit mit entsprechender Themenwahl Examens-, Diplom- oder Magisterarbeiten mit berücksichtigt werden.
  3. Es können Arbeiten aus den Bereichen Geologie, Geographie und Meteorologie, Biologie, Naturschutz und Landschaftspflege, Archäologie, Denkmalpflege und Kunstgeschichte, Volkskunde sowie allen Bereichen der Geschichtswissenschaften ausgezeichnet werden, soweit sie ihren Forschungsgegenstand überwiegend im nordwestdeutschen Raum finden. Kompilatorische Zusammenfassungen können nur ausnahmsweise bedacht werden, wenn durch sie der Forschung neue Impulse gegeben werden.
  4. Die Auswahl aus den Bewerbungen nimmt ein Gutachterausschuss vor. Er besteht aus den Vorsitzenden der beteiligten Vereine beziehungsweise den jeweils von den Vereinen benannten Vertretern. Zur fachlichen Beurteilung eingereichter Arbeiten kann sich der Ausschuss des Urteils weiterer Fachgutachter bedienen. Eine Preisentscheidung soll möglichst im Konsens, zumindest aber nicht gegen das ausdrückliche Votum eines Mitglieds getroffen werden.
  5. In Ausnahmefällen können auch Teilpreise vergeben werden. Wird der Preis nicht vergeben, so wird das Preisgeld für kommende Vergaben vorgehalten.
  6. Arbeiten zur Bewerbung müssen bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht sein.