Der Landeskonservator
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28195 Bremen
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Das Landesamt für Denkmalpflege ist dem Senator für Kultur (Obere Denkmalschutzbehörde) als zentrale Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Lande Bremen nachgeordnet.

Für die Stadt Bremen ist das Landesamt auch Denkmalschutzbehörde, für Bremerhaven existiert eine eigene Untere Denkmalschutzbehörde, die im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege bei dortigen Sanierungsmaßnahmen handelt.
Das Landesamt für Denkmalpflege ist organisatorisch in drei Sachgebiete aufgeteilt.

Amtsleitung (Konzeptionelle Vorgaben)
Landeskonservator
Prof. Dr. Georg Skalecki

  • 10: Allgemeine Verwaltung
  • 20: Praktische Denkmalpflege (Gebietsreferate nach Stadtbezirken sowie Querschnittsreferate)
  • 30: Inventarisation und Dokumentation

In den einzelnen Sachgebieten werden auch Arbeiten wie die fachliche Betreuung von Zuschussanträgen, Steuerfällen oder die fachlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange sowie Dokumentation und Betreuung von Bibliothek, Bild- und Planarchiv geleistet.

Die Erforschung, der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern sind die Hauptanliegen der Denkmalpflege seit Beginn ihrer Institutionalisierung am Anfang des 19. Jahrhunderts, die als staatlicher Auftrag im öffentlichen Interesse durchgeführt werden. Im Verlauf der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in den einzelnen deutschen Ländern teilweise haupt- oder nebenamtliche Konservatoren hierfür eingesetzt und Denkmalpflegeämter gegründet.